Grundschulförderklasse

Bei uns wird eine Grundschulförderklasse geführt.

Die Grundschulförderklasse hat die Aufgabe, schulpflichtige, vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder zur Grundschulfähigkeit zu führen. Durch gezielte Förderung und freies Spielen sollen sie in ihrer geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung so gefördert werden, dass eine Aufnahme in die Grundschule möglich wird – hierbei kommt dem sozialen Lernen innerhalb der Gruppe besondere Bedeutung zu.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Sommer (07721 / 82 1648) oder in unserem Sekretariat ( 07721 / 82 1661).

Um einen gewinnbringenden Besuch in der Grundschulförderklasse (GFK) für ein Kind zu ermöglichen, ist es zwingend notwendig, dass die Eltern Bereitschaft zur Mitarbeit zeigen und die Zeit in der GFK unterstützend begleiten.

Kinder, die ausschließlich Entwicklungsbedarf im Bereich der deutschen Sprache haben, sind nicht der GFK zuzuordnen und können somit nicht aufgenommen werden. Hier liegt es im Bereich der Schule, geeignete Fördermaßnahmen zu finden.

Ähnliches gilt für Kinder, deren Entwicklungsbedarf voraussichtlich nicht in einem Jahr auszugleichen ist (gravierende Verhaltensprobleme, Sprachentwicklungsprobleme, kognitive Verzögerungen).

Die Gruppengröße von 15 Kindern in der Grundschulförderklasse ist in der Regel nicht zu überschreiten. Die Aufnahme der Kinder erfolgt nach Dringlichkeit, wobei formale und inhaltliche Kriterien zu beachten sind.

Formale Kriterien:

- vollständiger Zurückstellungsbescheid (erstellt die zuständige Schulleitung) muss vorliegen

- die Aussicht auf eine Einschulung in der Regelschule (Grundschule) muss gegeben sein

- die Beobachtungsbögen und ergänzenden Berichte (therap. Berichte) müssen der GFK
  vorliegen

- Kinder, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, können nicht
  in die GFK aufgenommen werden.

Inhaltliche Kriterien:

-  das Kind zeigt eine geringe Leistungsbereitschaft

-  das Kind ist noch sehr verspielt und zeigt wenig Interesse am Lernen

-  deutliche fein- und grobmotorische Defizite sind erkennbar

-  es ist ein Nachholbedarf in einzelnen Bereichen wie Merkfähigkeit, Konzentration,
   Ausdauer und Wahrnehmung feststellbar

-  beobachtbar ist eine emotionale Unsicherheit (ängstlich, gehemmt)

-  es können vereinzelt auch krankheitsbedingte Entwicklungsverzögerungen vorliegen

Ihr Kind kann nicht direkt in der Grundschulförderklasse angemeldet werden. Am Tag der Schulanmeldung können Sie bei der zuständigen Grundschule eine Zurückstellung beantragen.

Die Schulleitung entscheidet über die Zurückstellung und leitet die gesamten Unterlagen (Zurückstellungsbescheid, Beobachtungsprotokolle, Berichte…) an die Grundschulförderklasse weiter.

Über die Aufnahme in der Grundschulförderklasse wird erst nach Eingang sämtlicher Unterlagen entschieden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Grundschulförderklasse. Die Anmeldung ist freiwillig und findet voraussichtlich im Juni statt.